Dr. Gottschalk ·
Hienstorfer · Wilcken und Partner
Rechtsanwälte · Fachanwälte · Notare
Schwerpunkte:
Die langjährige Berufserfahrung der Rechtsanwälte Dr.
Michael Gottschalk, Gerd-Rainer Hienstorfer und Björn Schlepper erlaubt
es uns, nahezu sämtliche an uns herangetragenen
Mandate übernehmen zu können.
Im Rahmen der Berufstätigkeit haben sich allerdings besondere
Schwerpunkttätigkeiten und Spezialgebiete der Anwälte
herausgebildet, die wir hier vorstellen und erklären
möchten:
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beim
Abschluß, der Gestaltung und der Beendigung von
Arbeitsverträgen.
Insbesondere im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder bereits
vorgenommenen Kündigung von Arbeitsverträgen ist
regelmäßig die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung
erforderlich. Sowohl die Klagerhebung vor dem Arbeitsgericht als auch
die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus einer Klage ist
zwar auch ohne Rechtsbeistand zulässig, aber
regelmäßig nicht zu empfehlen.
Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Schlepper
Bankrecht
Zum Bankrecht gehören insbesondere Beratungen und notfalls
Prozeßvertretungen zu Fragen um Darlehen und Kredite,
Sicherheiten, wie zum Beispiel Bürgschaften, Grundschulden,
Abtretungen usw., ferner zu Wertpapiergeschäften, sei es mit
Aktien, Investmentfonds oder Anleihen, sonstige Anlagen und
Anlageberatung. Ferner gehören hierzu
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Wir vertreten sowohl Bankkunden als auch Banken. Sollten
Interessenkollisionen bestehen, wird darauf bereits so rechtzeitig
hingewiesen, dass es zu
einer Mandatsübernahme nicht kommt.
Tätigkeitschwerpunkt in diesem Zusammenhang sind derzeit
Fragen im Zusammenhang mit der Anlageberaterhaftung, d. h. der Haftung
von Banken und sonstigen Finanzdienstleistern für
tatsächlich oder angeblich schlechte Beratung im Zusammenhang
mit dem Erwerb von Wertpapieren.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr.
Gottschalk
Privates
Baurecht
Beim privaten Baurecht geht es um die rechtlichen Verhältnisse
zwischen einem oder mehreren Bauherren und dem Bauunternehmer.
Hauptstreitpunkte sind regelmäßig
tatsächliche oder angebliche Mängel des erstellen
Bauwerks, berechtigte oder unberechtigte Minderungen der
ursprünglich vereinbarten Vergütung.
Gegenstand der Beratung bzw. Vertretung ist für den Bauherrn
die Geltendmachung von Ansprüchen wegen berechtigter
Mängel, für den Bauunternehmer die Abwehr
unberechtigter Einbehalte und Mängelrügen.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr.
Gottschalk
Familienrecht
Auch das Leben in der Familie ist durch Vorschriften des
bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Während bei intakten Familien Rechtsfragen beim Zusammenleben
nur eine geringe Rolle einnehmen, ändert sich dies schlagartig
in der Krise.
Nun muss geklärt werden, wer, wem, wann, in welcher
Höhe und welcher Form Unterhalt schuldet, wem das Sorgerecht oder
Umgangsrecht der Kinder zusteht und wann und
wie dies genutzt werden soll. Letzten Endes sind Fragen von Scheidung
und
Scheidungsfolgesachen zu regeln, insbesondere sind die dem Kindeswohl
entsprechenden Regelungen
über die elterliche Sorge der Kinder zu regeln und eine
Vermögensauseinandersetzung
herbeizuführen. Der im Familienrecht tätige
Rechtsanwalt muss häufig auch Emotionen
glätten, damit überhaupt erst einmal der Weg
für weitestgehend einvernehmliche und sachgerechte
Problemlösungen gefunden werden können.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Hienstorfer
In Kooperation:
Rechtsanwältin
Charlotte Buchholtz, Bordesholm Fachanwältin für Familienrecht.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht geht es um die Gründung von
Handelsgesellschaften und die Beratung dazu, welche Rechtsform in der
jeweiligen Situation die richtige ist. Sodann beraten wir über
die günstige Gestaltung von Gesellschaftsverträgen,
die Vorbereitung und Formulierung von
Gesellschafterbeschlüssen im Zusammenhang mit einem
Gesellschafterwechsel, der Auflösung der Gesellschaft und der
Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern bzw. zwischen der
Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern.
Gegenstand von Beratungen in diesem Zusammenhang sind insbesondere auch
Fragen einer möglichen Haftung von Gesellschaftern
gegenüber der Gesellschaft oder Dritten.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr.
Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Schlepper
Haftpflichtrecht
Wer schuldhaft einer anderen Person Schaden zufügt,
muß dieser den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.
Diese im Grundsatz einleuchtende und allseits akzeptierte
Rechtsfolge
kann in der Praxis häufig nur mit Schwierigkeiten zum Tragen
kommen.
Zum einen geht es um die Frage, ob der Verursacher tatsächlich
"schuldhaft", d. h. vorsätzlich oder fahrlässig
gehandelt hat. Zum anderen sind Fragen von Mitverschulden und Haftung
Dritter zu berücksichtigen und schließlich ist
oftmals die Frage, wie hoch ein Schaden ist und wer in welchem Umfange
für den Eintritt dieses Schadens gerade zu stehen hat, nur
unter großen Schwierigkeiten zu klären.
Häufig müssen letzten Endes Sachverständige
und Gutachter im Zusammenwirken mit einem anwaltlichen
Interessenvertreter die Schadensursache und die Schadenshöhe
klären. Berechtigte Ansprüche werden bei dem
Verursacher und ggf. bei seiner Haftpflichtversicherung geltend
gemacht, unberechtigte Ansprüche Dritter für den
Schadenverursacher und seine Haftpflichtversicherung abgewehrt.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Schlepper
Immobilienrecht
Beim Immobilienrecht geht es um Fragen über die Errichtung
einer Immobilie, die Verfügung über oder Belastung
einer Immobilie, insbesondere aber um die Übertragung einer
Immobilie durch Verkauf, Schenkung oder im Erbfall. Zu beachten ist in
diesem Zusammenhang das Immobilienkaufrecht, welches
grundsätzlich Gegenstand notarieller Tätigkeit ist,
ferner Gewährleistungsrechte bei Privat- oder
Gewerbeimmobilien, Fragen von Grundbuchbelastungen jeder Art, z. B.
durch Grundschulden, Wohnrechte und
Nießbrauch.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Hienstorfer
Mietrecht
Bei Rechtsfragen zum Mietrecht geht es zumeist um die Klärung
von Problemen im Verhältnis
zwischen Vermieter und Mieter. Häufig sind Fragen im Hinblick
auf die Berechtigung zur Mietminderung
zu klären. Die Frage, ob und welche
Schönheitsreparaturen geschuldet sind, ob eine ordentliche
oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
berechtigt oder eine ausgesprochene Kündigung wirksam ist
stellt sich oft. Zu klären sind ferner Fragen im Zusammenhang
mit Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie mit dem Auszug des Mieters.
Beim Auszug des Mieters bestehen vielfach Differenzen über die
Erforderlichkeit und die Art der Ausführung von
Schönheitsreparaturen.
Im Rahmen eines mietrechtlichen Mandates müssen auch
Spannungen geschlichtet werden, die durch das Zusammenwohnen mehrerer
Mieter entstehen können.
Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Schlepper
Verkehrsrecht
Hier geht es zum einen um die Verteidigung gegen unberechtigte
Bußgeldbescheide sowie in Verkehrsstrafsachen, z. B. um das
Fahren unter Alkoholeinfluß, die Nötigung durch zu
dichtes Auffahren usw.
Ferner gehört zum Verkehrsrecht die Abwicklung von
Verkehrsunfällen, d. h. die Abwehr unberechtigter
Ansprüche Dritter oder die Geltendmachung
berechtigter Ansprüche gegen den Unfallverursacher und seine
Haftpflichtversicherung.
Gerade Verkehrsteilnehmer, die ohne eigenes Verschulden in
Verkehrsunfälle verwickelt werden, sind gut beraten, einen
Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche
einzuschalten. Zum einen übernimmt der Unfallverursacher bzw.
sein Haftpflichtversicherer die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Zum
anderen weiß der "normale" Unfallgeschädigte gar
nicht in vollem Umfange, welche Ansprüche ihm
überhaupt zustehen. Zwar versuchen insbesondere Versicherer
den Geschädigten einzureden, die Schadenregulierung erfolge
auch ohne die Einschaltung von Anwälten anstandslos. Sie
weisen jedoch den Geschädigten gleichwohl nicht auf alle
denkbaren Ansprüche hin, so dass diese
häufig aus Unkenntnis nicht geltend gemacht werden.
Nicht selten besteht auch Streit über die Haftungsfrage. Hier
ist die Inanspruchnahme von Rechtsrat praktisch unverzichtbar, um nicht
Gefahr zu laufen, zu Unrecht in die Haftung genommen zu werden.
Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht:
Herr Rechtsanwalt Hienstorfer
Herr Rechtsanwalt Schlepper
Vertragsrecht
Die Gestaltung von Verträgen ist häufig schwierig.
Dabei sollen Verträge systematisch aufgebaut, logisch
gegliedert sein und klare und vollständige Vereinbarungen
enthalten. Ein guter Vertrag regelt alles, was die Vertragsparteien
geregelt haben müssen und gibt im Falle von Streitigkeiten
über die wechselseitigen Vertragspflichten klare Regelungen
vor.
Die Gestaltung von Verträgen ist sowohl Gegenstand notarieller
Tätigkeit als auch Gegenstand anwaltlicher Beratung.
Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Hienstorfer
Herr Rechtsanwalt Schlepper