Schwerpunkte

Dr. Gottschalk • Hienstorfer • Wilcken & Partner

Schwerpunkte & Fachgebiete

Langjährige Berufserfahrung erlaubt es uns, nahezu sämtliche an uns herangetragenen Mandate übernehmen zu können.
Im Rahmen der Berufstätigkeit haben sich allerdings besondere Schwerpunkttätigkeiten und Spezialgebiete der Anwälte herausgebildet, die wir hier vorstellen und erklären möchten:

Wir sind überwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich tätig. Zu unseren Mandanten gehören neben Einzelpersonen auch in erheblichem Umfang gewerbliche, zumeist mittelständische Unternehmen, zum Beispiel aus den Branchen Banken, Versicherungen, Wohnungswirtschaft, Photokunst, Baumarkt, Autohandel und KFZ-Werkstatt, Baufirmen, Krankenhäuser, ferner selbständige Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten und Unternehmensberater.

Auch im Notariat sind wir kompetente Ansprechpartner in allen Belangen und arbeiten auch hier zügig und sind stets gut erreichbar.

Unser Hauptsitz liegt in Neumünster in der Lütjenstraße 12 auf zwei Etagen in der zentralen Fußgängerzoge im Herzen Neumünsters und Schleswig-Holsteins. Zudem haben wir eine Zweigstelle in Kiel seit 2020 auch in Laboe, um die dortigen Mandanten noch besser betreuen zu können.

Unser Kanzleiteam wird ständig durch mehrere Ausbildende zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten unterstützt, die sich ständig Fort- und Weiterbilden. Sollten Sie ein rechtliches Problem oder ein Bedarf an notarieller Mitwirkung haben, vereinbaren Sie ein Termin mit uns.

Sollten Sie ein rechtliches Problem oder Bedarf an notarieller Mitwirkung haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Dr. Gottschalk • Hienstorfer • Wilcken & Partner

Bau- und Architektenrecht

Von der Architektenplanung in seinem verschiedenen Phasen und Bau-Überwachung bis zur kompletten Bauumsetzung und Klärung und Durchsetzung von Mangelpositionen greift dieses Rechtsgebiet. Bei Hochbau, Sanierungen, Mängeln, Verzug und Verzögerung am Bau, offenem Werklohn oder Kündigung von Verträgen und mit Subunternehmern und Baustopps kann es Streit geben. Hier ist sowohl rechtliches als auch bautechnisches Verständnis gefragt und entsprechender Umgang mit Sachverständigen und Gutachten mit Blick auf die meist hohen Kosten.

Daneben befassen wir uns auch mit dem öffentlichen Baurecht, so Baugenehmigungen, Beitragsbeschieden, Nachbarklagen, Abrissverfügungen, Nutzungsuntersagungen, gerichtlichen Eilverfahren, Baulastenklärungen, etc.

Telefon: 04321 / 41777

E-Mail: info@ghs-anwaelte.de

Herr Lehmann

Rechtsanwalt

Herr Wilcken

Rechtsanwalt
& Notar

Dr. Gottschalk • Hienstorfer • Wilcken & Partner

Notariat

Für etliche grundstücksbezogene Geschäfte und Erklärungen ist die notarielle Form erforderlich, so etwa bei Kauf, Schenkung, Belastung mit Grundschulden oder Wegerechten und Dienstbarkeiten, oder Teilung eines Grundstücks, die Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Änderung der Teilungserklärung. Auch für Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Erbscheine, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc. ist die notarielle Form vorgegeben bzw. sinnvoll. 

Bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen wie Gründung oder Umwandlung einer GmbH oder UG, Anteilsübertragungen, Sitzverlegung, Satzungsänderung usw. ist der Weg zum Notar angezeigt.

Der Notar soll als neutrale Instanz dabei insbesondere aufklären, belehren und umsetzen.

Telefon (Notariat): 04321 434 80, 04321 434 81    

E-Mail: info@ghs-anwaelte.de

Herr Wilcken

Rechtsanwalt
& Notar

Herr Dr. Gottschalk

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Herr Hienstorfer

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Dr. Gottschalk • Hienstorfer • Wilcken & Partner

Arbeitsrecht

Insbesondere im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder bereits vorgenommenen Kündigung von Arbeitsverträgen ist regelmäßig die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung erforderlich. Sowohl die Klagerhebung vor dem Arbeitsgericht als auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus einer Klage ist zwar auch ohne Rechtsbeistand zulässig, aber regelmäßig nicht zu empfehlen.

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Herr Lehmann

Rechtsanwalt

DR. GOTTSCHALK • HIENSTORFER • WILCKEN & PARTNER

RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE & NOTARE

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Verkehrsrecht

Hier geht es zum einen um die Verteidigung gegen unberechtigte Bußgeldbescheide sowie in Verkehrsstrafsachen, z. B. um das Fahren unter Alkoholeinfluß, die Nötigung durch zu dichtes Auffahren usw.

Ferner gehört zum Verkehrsrecht die Abwicklung von Verkehrsunfällen, d. h. die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter oder die Geltendmachung berechtigter Ansprüche gegen den Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung.

Gerade Verkehrsteilnehmer, die ohne eigenes Verschulden in Verkehrsunfälle verwickelt werden, sind gut beraten, einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche einzuschalten. Zum einen übernimmt der Unfallverursacher bzw. sein Haftpflichtversicherer die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Zum anderen weiß der “normale” Unfallgeschädigte gar nicht in vollem Umfange, welche Ansprüche ihm überhaupt zustehen. Zwar versuchen insbesondere Versicherer den Geschädigten einzureden, die Schadenregulierung erfolge auch ohne die Einschaltung von Anwälten anstandslos. Sie weisen jedoch den Geschädigten gleichwohl nicht auf alle denkbaren Ansprüche hin, so dass diese häufig aus Unkenntnis nicht geltend gemacht werden.

Nicht selten besteht auch Streit über die Haftungsfrage. Hier ist die Inanspruchnahme von Rechtsrat praktisch unverzichtbar, um nicht Gefahr zu laufen, zu Unrecht in die Haftung genommen zu werden.

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Mietrecht

Bei Rechtsfragen zum Mietrecht geht es zumeist um die Klärung von Problemen im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Häufig sind Fragen im Hinblick auf die Berechtigung zur Mietminderung zu klären. Die Frage, ob und welche Schönheitsreparaturen geschuldet sind, ob eine ordentliche oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt oder eine ausgesprochene Kündigung wirksam ist stellt sich oft. Zu klären sind ferner Fragen im Zusammenhang mit Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie mit dem Auszug des Mieters.

Beim Auszug des Mieters bestehen vielfach Differenzen über die Erforderlichkeit und die Art der Ausführung von Schönheitsreparaturen.
Im Rahmen eines mietrechtlichen Mandates müssen auch Spannungen geschlichtet werden, die durch das Zusammenwohnen mehrerer Mieter entstehen können.

Gegenstand von Beratungen in diesem Zusammenhang sind insbesondere auch Fragen einer möglichen Haftung von Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft oder Dritten.

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Familienrecht

Auch das Leben in der Familie ist durch Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Während bei intakten Familien Rechtsfragen beim Zusammenleben nur eine geringe Rolle einnehmen, ändert sich dies schlagartig in der Krise.
Nun muss geklärt werden, wer, wem, wann, in welcher Höhe und welcher Form Unterhalt schuldet, wem das Sorgerecht oder Umgangsrecht der Kinder zusteht und wann und wie dies genutzt werden soll. Letzten Endes sind Fragen von Scheidung und Scheidungsfolgesachen zu regeln, insbesondere sind die dem Kindeswohl entsprechenden Regelungen über die elterliche Sorge der Kinder zu regeln und eine Vermögensauseinandersetzung herbeizuführen. Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt muss häufig auch Emotionen glätten, damit überhaupt erst einmal der Weg für weitestgehend einvernehmliche und sachgerechte Problemlösungen gefunden werden können.

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Herr Wilcken

Rechtsanwalt
& Notar

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Erbrecht

Das Erbrecht umfasst sind die Rechte und Pflichten der Nachkommen oder Erben eines Verstorbenen und bietet insbesondere auch für den Erblasser zahlreiche Möglichkeiten für die Gestaltung des Nachlasses und regelt genau, wer welchen Anteil erhält.

Betroffen sind u.a. die Erbfolge, die rechtliche Stellung des Erben, etwaige Gestaltungen zum Testament, zum Erbvertrag, zum Erbverzicht, zur Erbausschlagung, zum Erbschein, zum Erbschaftskauf, zu den Pflichtteilen oder dem sog. Behindertentestament.

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Herr Wilcken

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& Notar

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst sämtliche Versicherungszweige wie die private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Unfallversicherung, etc. bei denen es zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer Streit über Auszahlungen, Beitragshöhen, Konditionen, Obliegenheiten und Auslegung des Versicherungsvertrages usw. gibt.

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht umfasst eine sehr breite Materie in der Kreise oder Behörden gegen Bürger oft in Bescheidform handeln. Dies umfasst u.a. Beamtenrecht (Versetzungen, Umsetzungen, Benotungen etc.), Disziplinarverfahren, Kostenrecht (z.B. Straßenausbaubescheide, Nutzungsgebühren), gewerberechtliche Bescheide (z.B. Untersagung, Beschränkungen), Ausländer- und Asylrecht (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse) und alle Streitigkeiten zwischen Behörden und Bürgern.

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